Informationen für Eltern zum Schuljahr 2022/23
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Liebe Eltern,
wir als Schule suchen händeringend für das nächste Schuljahr 2022/23 Eltern oder Rentner, die sich an der Vollen Halbtagsschule ehrenamtlich beteiligen möchten. Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
Die Zeiten sind täglich von 11:45 Uhr – 12:30 Uhr; 12:40 Uhr – 13:25 Uhr. Angebote könnten z.B. sein, malen/basteln, Vorlesen/gemeinsames lesen, Fördern oder Fordern, Hausaufgabenbetreuung, Nadelarbeit usw. usw.
Haben Sie keine Scheu, sich an uns zu wenden.
Zudem suchen wir jemanden, der den Plattdeutschunterricht 1x wöchentlich übernehmen kann. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 038372 / 70277, Ansprechpartnerin Frau Grunwald. VIELEN DANK!
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Sehr geehrte Eltern,
ab dem 28.04.2022 ändert sich die Teststrategie an Grundschulen laut einem Bescheid vom Bildungsministerium.
- Es besteht keine Maskenpflicht mehr.
- Die Pflichttestung an den 3 Tagen pro Woche für alle Kinder wird sofort eingestellt.
- Alle Kinder erhalten trotzdem pro Woche 2 Tests mit nach Hause, da bei leichten Symptomen weiterhin getestet werden muss. Der Wortlaut aus dem Bildungsministerium bzgl. der Symptome ist wie folgt:
Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Vonseiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin möglich.
Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust,
Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere
Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit
(insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven
Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
Sollten in Einzelfällen Fragen auftreten, wenden Sie sich gerne an uns.
K. Witt – Schulleiterin
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Coronahinweise :